Die
nächste Entscheidung galt der Bestimmung entweder einer konvexen
oder konkaven malerischen Bearbeitung der Bildträger. Während das
Gesamtbild bei einer konkaven Installation mit einem Rundblick erfaßbar
wird, lassen sich bei der konvexen nur Teilstücke erfassen und
erzwingen bei dem Betrachter eine weitaus größere Aktion, d.h. das
Gesamtwerk muß „gehend“ erarbeitet werden, wobei fortwährend
eine Interdependenz von bereits gesehenen, gegenwärtigen und neu zu
entdeckenden Bildausschnitten stattfindet.
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