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Die  nächste Entscheidung galt der Bestimmung entweder einer konvexen oder konkaven malerischen Bearbeitung der Bildträger. Während das Gesamtbild bei einer konkaven Installation mit einem Rundblick erfaßbar wird, lassen sich bei der konvexen nur Teilstücke erfassen und erzwingen bei dem Betrachter eine weitaus größere Aktion, d.h. das Gesamtwerk muß „gehend“ erarbeitet werden, wobei fortwährend eine Interdependenz von bereits gesehenen, gegenwärtigen und neu zu entdeckenden Bildausschnitten stattfindet.

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